Neuheit bei More Than Just A Drink: BLUESMAN’S BUDDY
Frühe Musik-Formen des Blues entstanden in den Südstaaten der USA im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert. Als erste Bluesaufnahme eines schwarzen Interpreten gilt „That Thing Called Love“ von Mamie Smith, die vom Okeh-Plattenlabel im Februar 1920 herausgebracht wurde. Populäre Musiker und Bands wie The Doors, Led Zeppelin, Jimi Hendrix, Eric Clapton, Alvin Lee, Peter Green, The Rolling Stones und Rory Gallagher waren sowohl vom akustischen als auch vom elektrischen Blues beeinflusst und leiteten davon ihren jeweiligen eigenen Stil ab. Und auch im 21. Jahrhundert wird diese Form der Musik verehrt und gehört, Künstler wie B.B. King, John Lee Hooker, Gary Moore oder ganz aktuell Joe Bonamassa sind aktueller Bestandteil der Radio-Setlisten weltweit. Aber was wäre gute Musik ohne einen guten Drink (natürlich in Maßen genossen)?
Den neuesten Wurf im Portfolio bei More Than Just A Drink stellt die Spirituose BLUESMAN’S BUDDY dar. Diese wartet zunächst mit 40% Vol. wie ein normaler Bourbon Whiskey auf, soll sich aber durch das raffinierte „Vanille-Finish“ von der Masse abheben. Das Finish erhält die Spirituose durch die Endlagerung in einem 200-Liter-Fass. Anschließend wird per Hand abgefüllt.
Die Vanille verleiht dieser Konstellation ein ganz besonders gefälliges, süßliches Aroma und soll vor allem experimentierfreudige Liebhaber erfreuen. Zudem erquickt der BLUESMAN’s BUDDY auch das Musikerherz, denn in Sachen Aufmachung kommt die Neuheit in einer extravaganten, kantigen 0,7-Liter-Flasche mit einem eleganten Etikett daher, dass die Herzen von Blues-Rock-Liebhabern höher schlagen lassen dürfte.
Eine Listung und Auslieferung des neuen, im mittleren Preissegment angesetzten Artikels erfolgt ab Mai. Der BLUESMAN’S BUDDY wird, wie auch schon seine Vorgänger-Artikel im Gin- und Likör-Segment, in ausgesuchten Online-Kanälen sowie stellenweise im Groß- und Einzelhandel zu finden sein.
Was weiter wichtig ist: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler betonte, gefeiert werden könne auch „mit Alkohol in Maßen und nicht in Massen“. Die BZgA wies darauf hin, dass ein zu hoher Alkoholkonsum für die Entstehung zahlreicher Erkrankungen mitverantwortlich ist und zu einem erhöhten Krebsrisiko beiträgt. Für einen gesundheitlich risikoarmen Konsum empfiehlt die BZgA, dass Männer nicht mehr als zwei und Frauen nicht mehr als ein kleines Glas Alkohol am Tag trinken. An mindestens zwei Tagen in der Woche sollten sie gänzlich auf Alkohol verzichten. Der Verkauf von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Gleiches gilt für den Konsum. Andere alkoholische Getränke (Bier, Wein, Sekt, auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.